
Vorsicht bei Kauf einer GmbH mit Verlustvorträgen
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass aufgrund eines Wechsels des
 Unternehmensgegenstandes zusammen mit einem entgeltlichen Gesellschafter- und
 Geschäftsführerwechsel die Verlustvorträge einer verkauften GmbH verloren gehen.








