
Achtung beim Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist
Die Frist zur Einreichung einer Beschwerde oder eines Vorlageantrags gegen einen
 Abgabenbescheid beträgt einen Monat. Diese Frist kann – auch mehrfach – auf Antrag des
 Steuerpflichtigen verlängert werden. Allerdings sind bei solchen Fristverlängerungsanträgen
 Feinheiten zu beachten, um keine Fristversäumnis zu riskieren.








